Bargeld muss bleiben – Annahmepflicht für städtische Unternehmen gefordert
Bargeldannahme ist gelebte Inklusion und wichtig für Recht auf analoges Leben
In der Gemeinderatssitzung am 29. November 2024 werden die freiheitlichen Gemeinderäte einen Antrag einbringen für eine Bargeld-Annahmepflicht für alle Betriebe und Unternehmen, an denen die Stadt Villach beteiligt ist. Katrin Nießner, Klubobfrau der freiheitlichen Gemeinderäte: „In einer Welt, in der Bargeld zunehmend aus unserem Alltag verschwindet, müssen wir sicherstellen, dass alle Bürger weiterhin die Möglichkeit haben, bar zu bezahlen. Bargeld ist nicht nur ein Zahlungsmittel, sondern gelebte Inklusion.“ Deshalb solle die Stadt Villach mit gutem Beispiel vorangehen. „Jeder Bürger sollte die Wahl haben, wie er für Waren und Dienstleistungen bezahlt.“, erklärt Nießner. Auch dies sei ein wichtiger Teilaspekt des „Rechts auf ein analoges Leben“.
Scheine und Münzen insbesondere wichtig für Senioren und Sehbeeinträchtigte
In vielen Bereichen werde Bargeld nicht mehr akzeptiert. Dies stelle insbesondere für Senioren und technikferne Personen eine erhebliche Hürde dar. Die Klubobfrau verweist auf die Problematik von Sehbehinderten hin: „Die Abhängigkeit von elektronischen Zahlungsmethoden, insbesondere in Kombination mit Touchscreens, kann für sehbeeinträchtigte Menschen eine große Herausforderung darstellen.“. Sie seien oft auf die Unterstützung Dritter angewiesen, um einfache Zahlungen durchzuführen. Dies führe zu einem Verlust an Privatsphäre und zu einer erhöhten Unsicherheit beim Bezahlen. „Wir setzen uns dafür ein, dass Bargeld als Zahlungsmittel erhalten bleibt, um allen Menschen die Unabhängigkeit zu ermöglichen, die sie verdienen.“.
Bargeld und digitale Optionen: Antrag fördert Wahlfreiheit
„Mit unserem Antrag wollen wir anregen, dass Bargeld im Einflussbereich der Stadt Villach als Zahlungsmittel verfügbar bleibt, damit jeder die Kontrolle über seine Finanzen behält.“, so Nießner. Sie stellt klar, dass die Einführung einer Bargeld-Annahmepflicht nicht die bestehenden Möglichkeiten der kostenfreien Überweisung sowie der Einzugsermächtigung – wie sie im Mietsektor oft genutzt wird – einschränken soll. Diese Zahlungsmethoden seien für viele von großer Bedeutung und sollten auch künftig uneingeschränkt zur Verfügung stehen.