Das Stadtrecht gilt für alle Parteien gleichermaßen!
Wiederholung der letzten Gemeinderatssitzung könnte Folge von Nichteinhaltung sein.
Die interne SPÖ Einladungspolitik könnte tatsächlich zur Wiederholung der letzten Gemeinderatssitzung, darauf weist man kleingedruckt im neuen Mitteilungsblatt der Stadt Villach hin, führen.
"Der SPÖ Bürgermeister unternimmt in der neuesten Ausgabe des Villacher Mitteilungsblattes wohl den Versuch, die VILLACHER bereits auf eine mögliche Wiederholung der letzten Gemeinderatssitzung vorzubereiten", kommentiert die FPÖ Klubobfrau, Elisabeth Dieringer- Granza die Zeilen auf S. 5 (siehe Foto)." Doch gehört hier eine Richtigstellung her: es handelt sich hier um keinen Formalfehler, ebenso wenig wie das bei der Auszählung der Wahlkarten im Mai kein Formalfehler war, den der Bürgermeister immer wieder gerne so nennt".
Immerhin hat der Verfassungsgerichtshof ein Urteil gefällt und es laufen dazu auch immer noch gegen alle Beteiligten Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft. Ebenso ist auch die Frage, ob die Gemeinderatssitzung wiederholt werden muss, noch ein laufendes Verfahren und damit beschäftigt sich die Gemeindeabteilung des Landes Kärnten. Also nur von einem Formalfehler zu sprechen, entspricht wohl nicht ganz den Tatsachen.
"Wir Freiheitliche fordern daher den Bürgermeister auf, den Sachverhalt umgehend richtig darzustellen und den ganzen Sachverhalt und wie es dazu kam genauer zu schildern. Und nicht in einem Satz und mit dem Wort Formalfehler zusammenfassen", so Dieringer-Granza. "Die SPÖ alleine trägt die Verantwortung für eine etwaige Sitzungswiederholung und es gilt auch in Zeiten einer absoluten Herrschaft für alle das gleiche VILLACHER Stadtrecht".
Rückfragehinweis: KO Mag. Elisabeth Dieringer-Granza, Telnr.: 0664/2822493